Der Bundesrat bestätigte: Die neue Düngeverordnung weist Mängel und Lücken auf

Die seit April 2020 geltende neue Düngeverordnung bereitet vielen Landwirten große Schwierigkeiten. Die von der Bundesregierung verteidigte Ausweisung der „roten Gebieten“ ist aus Sicht der Landwirte nicht differenziert genug. Dadurch sind auch Betriebe von den verschärften Bestimmungen betroffen, die nicht für die zu hohe Nitratbelastung im Grundwasser verantwortlich sind. Auch den Landwirten ist der Schutz des Grundwassers sehr wichtig. Nur eine hohe Qualität des Wassers sichert auch qualitativ hochwertige Produkte. Außerdem leben die meisten Landwirte in den „roten Gebieten“ und haben natürlich auch ein persönliches Interesse daran, dass ihre Familien und Mitbürger nicht durch zu hohe Nitratbelastungen im Boden benachteiligt werden. Im Klartext heißt das: Auch Landwirte befürworten eine reduzierte Düngung auf Flächen mit erhöhten Nitratwerten, gemessen mit genormten Messverfahren. Doch dafür ist eine präzisere Binnendifferenzierung notwendig. Die von der Bundesregierung beworbenen Messstellen sind nicht ausreichend, da sie zu pauschale Ergebnisse liefern. Daher ist es dringend erforderlich genau zu prüfen, wo die Düngung um wie viel Prozent reduziert werden muss.

Sollten keine weiteren Anpassungen mehr vorgenommen werden, hat das schwerwiegende Konsequenzen für die Landwirtschaft. Für den Ackerbau wird die generelle Verordnung einer Düngung, die 20% unter Bedarf liegt, negative Auswirkungen auf die Ernte haben. Ein Problem liegt im drohenden Qualitätsverlust der Lebensmittel. Beim Weizen beispielsweise kann der Qualitätsstandard unter solchen Bedingungen nicht gehalten werden. Kurzfristig wird das zu Konkurrenz am Markt führen. Für nicht wenige Landwirte geht es dabei um ihre Existenz. Besonders die Familienbetriebe werden auf Dauer nicht mithalten können. Auch der ertragreiche Anbau weiterer essenziell wichtiger Produkte wie Kartoffeln und Zuckerrüben ist durch die Verschärfung der Düngeverordnung gefährdet. Langfristig gesehen wird die Unter-Entzug-Düngung zu Humusabbau führen.

Neben dem Ackerbau wird auch die Viehhaltung durch die nun geltende Verordnung extrem erschwert. Laut den nun geltenden Bestimmungen ist die Herbstausbringung von Wirtschaftsdünger auf Ackerland verboten. Man darf nur noch von März bis Juli düngen. Auf Grund von Witterungsbedingungen, Arbeitszeitgesetz, der Verfügbarkeit eigener Arbeitskräfte und vieler anderer Faktoren, bleiben am Ende ca. 20 Tage, an denen das überhaupt möglich ist. Wenn aber alle in diesem engen Zeitfenster Dünger ausfahren, ruft das berechtigterweise wieder die Wasserwirtschaft und die Umweltschutzbehörden auf die Barrikaden. Es wäre sinnvoller, wenn man übers Jahr verteilt nur Teilmengen ausbringen dürfte. Das könnte je nach Region genau ausdifferenziert werden. Eine Überprüfung der Verordnung an dieser Stelle ist zwingend notwendig, da es sonst auch um die Existenz der meisten viehhaltenden Landwirte geht. Das liegt u.a. daran, dass sie nun für neu bis zehn Monate Lagerkapazität schaffen müssen, statt nur für sechs. Das bringt Kosten von 60-100€ pro Kubikmeter mit sich. So kostet ein solcher Güllebehälter schnell um die 300.000€.

Der Bundesrat stimmte der neuen Düngeverordnung zwar zu, da sonst ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gedroht hätte. Er machte aber gleichzeitig auf zahlreiche fachliche, rechtliche und vollzugsseitige Mängel und Lücken aufmerksam. Dies ist ein dringender Appell an Bund und Länder, sich dieser Probleme anzunehmen. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits durch Neuüberprüfungen der Grundwassermesssysteme erreicht, dass weniger „rote Gebiete“ ausgewiesen wurden. Wir schließen uns daher der Aufforderung des Bundesrates an und bitten das Land Hessen, sich gemeinsam mit den Landwirten für die Feinjustierung der novellierten Verordnung zu engagieren. Die Landwirtschaft ist systemrelevant. Es ist besonders wichtig, den Praxis-Experten Gehör zu schenken. Nur so kann sowohl die Grundwasserqualität, als auch die landwirtschaftliche Produktion gesichert werden.

Der Bundesrat bestätigte: Die neue Düngeverordnung weist Mängel und Lücken auf