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Der Einsatz und das Bemühen haben sich gelohnt. Ein wichtiger Schritt in Richtung der Etablierung von Mischwäldern, die nicht nur den klimatischen Herausforderungen standhalten, sondern die auch elementar für die Erhaltung der Artenvielfalt sind, wurde getan. Die amtierende Staatsministerin des Landes Hessen für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, hat das vorgetragene Anliegen von Anfang an unterstützt. Auch der Ministerpräsident des Landes Hessen, Volker Bouffier, sowie die CDU Hessen haben sich hinter die Forderung nach einer Sondergenehmigung für die Jagd ab dem 01.04.2020 gestellt. Im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt von Hessen steht nun die neue Verordnung. Danach tritt eine freiwillige Ausnahmeregelung in Kraft, nach der es erlaubt ist, einjähriges Rot-, Dam-, Muffel- und Sikawild, sowie Rehböcke und Schmalrehe zu jagen, insofern man dies für sinnvoll erachtet. Voraussetzung ist jedoch, dass man einen genehmigten Abschussplan hat. Dies muss jeder einzelne überprüfen, bevor er auf die Jagd geht.

Die Familienbetriebe Land und Forst haben vor dem Hintergrund des in der Bund-Länder-Runde vereinbarten höheren CO2 Preises ihre Forderung nach einer Prämie für die CO2 Senke des Waldes erneuert. Wenn der Einstieg für die Tonne CO2 bei nunmehr 25 statt 10 Euro liegt und schrittweise auf 55 Euro erhöht werden soll, dürfe die Honorierung der Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“ des Waldes keine Frage mehr sein, so die Verband, hinter dem rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder und Mitarbeiter stehen. So habe das Land NRW diesen Vorschlag zu Recht auf die bundespolitische Ebene gehoben.