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Die seit April 2020 geltende neue Düngeverordnung bereitet vielen Landwirten große Schwierigkeiten. Die von der Bundesregierung verteidigte Ausweisung der „roten Gebieten“ ist aus Sicht der Landwirte nicht differenziert genug. Dadurch sind auch Betriebe von den verschärften Bestimmungen betroffen, die nicht für die zu hohe Nitratbelastung im Grundwasser verantwortlich sind. Auch den Landwirten ist der Schutz des Grundwassers sehr wichtig. Nur eine hohe Qualität des Wassers sichert auch qualitativ hochwertige Produkte. Außerdem leben die meisten Landwirte in den „roten Gebieten“ und haben natürlich auch ein persönliches Interesse daran, dass ihre Familien und Mitbürger nicht durch zu hohe Nitratbelastungen im Boden benachteiligt werden. Im Klartext heißt das: Auch die Landwirte befürworten eine Reduzierung der Düngung. Doch es ist eine präzisere Binnendifferenzierung notwendig. Die von der Bundesregierung beworbenen Messstellen sind nicht ausreichend, da sie zu pauschale Ergebnisse liefern. Daher ist es dringend erforderlich genau zu prüfen, wo die Düngung um wie viel Prozent reduziert werden muss.